NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES 2015

(2015)  Infrastrukturausbau soll künftig effizient werden

„Speed kills“?  Die Europäische Kommission sieht dies anders und fordert die Mitgliedstaaten zur raschen Umsetzung  einer Richtlinie zum Ausbau von digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen auf. Die EU-Kommission  verweist auf beträchtliches Einsparungspotential, u. a. bei Hoch- und Tiefbauarbeiten. Ein Großteil der Kosten für den Breitbandausbau, so die EU-Kommission, entstünde durch wirtschaftliche und technische Ineffizienzen. Im Rahmen einer EU-Richtlinie wurden deshalb  Mindestrechte und -pflichten  für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen definiert: Die sogenannte „EU-Kostensenkungsrichtlinie“ tritt in Österreich am 26. November 2015 in Kraft mit vielfältigen Auswirkungen: (… )

 

LAPTOP & LEDERHOSEN – NEUE ANREIZE ZUR INFRASTRUKTURFINANZIERUNG IN ÖSTERREICH

(2013) Ländliche Regionen sollen mittels Breitbandausbau fit für die digitale Gesellschaft gemacht werden

„Laptop und Lederhose sind jetzt schon gelebte Praxis für unseren modernen ländlichen Raum“, so die Presseaussendung von Infrastrukturministerin Doris Bures und Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich.  Immerhin, an der Dringlichkeit, Breitbandinfrastrukturen in ländlichen Regionen zu verbessern, zweifelt man nicht.

Ein Anleihemodell soll dazu beitragen, die Attraktivität privater Projektträger für Kapitalmarktanleger wie Pensionsfonds oder Versicherungsgesellschaften zu erhöhen. Vorläufigen Schätzungen der EU-Kommission zufolge liegt der Investitionsbedarf bei transeuropäischen Verkehrsnetzen, Energie und Informations- und Kommunikationstechnologien zwischen 1,5 und 2 Billionen EUR. Auch angesichts der außerordentlich angespannten Lage der Staatshaushalte sieht Brüssel die Notwendigkeit, den privaten Sektor verstärkt an der Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu beteiligen. Die Pläne sehen konkret vor: (…)

NO COOKIES FOR KPN

(2012) Keine Ausnahmeregelung für KPN bei Glasfaserausbau

Wenn es um die rechtliche Handhabung von Keksen geht, deren Konsum und Vertrieb andernorts in Europa verboten ist, mögen die Niederlande zwar liberaler sein als andere EU-Mitgliedstaaten. Bei der Regulierung von Glasfaser (NGNs) sind sie es aber nicht.

Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, der einen teilweisen Regulierungsverzicht bei Glasfaser vorsah, hat die niederländische Regulierungsbehörde OPTA nun gegenüber der EU-Kommission eingelenkt: Damit hat OPTA entschieden, den Glasfasermarkt komplett zu regulieren und nun auch den sogenannten Markt für „Business Fiber“ als „regulierungsrelevant“ einzustufen. Die entsprechenden Zugangs- und Ausbauverpflichtungen betreffen somit die beiden Vorleistungsmärkte – „Entbündelung“ und den spezifisch niederländischen Markt „high quality wholesale bitstream access“. Die Regulierungsauflagen gelten für KPN bzw. KPN / Reggefibre. Kabelbetreiber sind von der Regulierung ausgenommen. (…)

DIE GEISTER, DIE SICH SCHEIDEN

(2011) Kein Verständnis in Brüssel für nationale Sonderwege beim Breitbandausbau

Einig sind sich EU-Kommission und europäische Telekommunikationsbetreiber darin, dass Hochgeschwindigkeitsnetze unter bestmöglichen ökonomischen und regulatorischen Rahmenbedingungen ausgebaut werden müssen. Was darunter konkret zu verstehen ist, darin scheiden sich jedoch die Geister.

Zum Missfallen einiger Mitgliedstaaten pocht die EU-Kommission auf einheitliche Bedingungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Ausnahmeregelungen (z. B. Erleichterungen bei regulatorischen Auflagen), etwa aufgrund spezifischer, nationaler Wettbewerbsverhältnisse, sind nach dem vorherrschenden Verständnis der zuständigen Kommissionsbeamten damit nicht vorgesehen. (…)